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wenn Sie diesen Beitrag lesen und darüber nachdenken als Pflegestelle aktiv im Tierschutz mitzuarbeiten...
Bitte melden sie sich bei uns!
Kaum etwas ist so wichtig wie die Hilfe für Nothunde durch eine Pflegestelle. Ohne Pflegestellen könnten wir kaum Hunde aufnehmen und in ihr neues Leben begleiten. Dieser Weg über die Pflegestelle ist so wichtig für die Hunde, die späteren Interessenten und für unseren Verein.
In der Pflegestelle kann ein Hund das richtige Leben kennenlernen, die Pflegefamilie kann viel zu ihm sagen weil sie ihn richtig kennenlernt und späteren Interessenten somit eine gute Auskunft geben. Manchmal ist ein Hund nur sehr kurz, manchmal etwas länger Gast bei Ihnen.
Sie bekommen von uns keinen Hund zugewiesen, gemeinsam stimmen wir ab welcher Hund in Ihre Familie passt.
Ihnen entstehen keine Kosten, alle anfallenden Kosten trägt der RBC e.V.
Alle Nothunde von uns sind versichert, so dass auch dieser wichtige Punkt erfüllt ist. Ebenso bekommen Sie einen Vertrag von uns der Sie absichert.
Sie geben dem Hund die Zuwendung und Liebe die er braucht und haben Verständnis für ihn wenn nicht alles sofort perfekt läuft. Und wenn Sie sich einmal in Ihren "Pflegefall" verliebt haben und Sie möchten ihn behalten, auch das geht.
Als Pflegestelle erfüllen Sie eine ganz wichtige Aufgabe im Tierschutz und der Hilfe für die Hunde.
Sie werden interessante und nette Menschen kennenlernen, Sie werden das Bindeglied zwischen dem alten und neuen Leben des Hundes und die Dankbarkeit, nicht nur des Hundes, werden Sie spüren und erleben. Sie erfüllen eine Aufgabe die manchmal eine Herausforderung ist, aber Sie werden auch ein tiefes Gefühl der Zufriedenheit, etwas sehr gutes getan zu haben, verspüren.
Machen Sie mit, bei uns dem RBC e.V. als Pflegestelle für Hunde in Not.
(Nicht immer nur Ridgebacks).
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!
Weitere Informationen zum Verein und das Pflegestellenformular für Ihre Bewerbung finden Sie hier auf unserer Webseite.
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Der RBC e. V. arbeitet mit vielen Trainern zusammen, die gerne bereit sind, wenn es örtlich und zeitlich passt, ihren Ridgeback zu trainieren.
Bei Bedarf kontaktieren Sie uns bitte unter der in den Kontakten angegebenen Telefonnummer, oder senden Sie uns eine Mail an
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Von Alex Dixon/GB gibt es eine wunderbare Beschreibung des Rhodesian Ridgeback:
Der junge, heranwachsende Rhodesian Ridgeback (bis ca. 2 Jahre) zeigt eine Tendenz zu Überschwänglichkeit und Ungezogenheit, ja fast Rüpelhaftigkeit, welche den wahren Charakter des erwachsenen Hundes nicht durchblicken lässt. In den ersten Monaten ist es für den neuen Besitzer wichtig, einfühlsam aber bestimmt seine Dominanz auszuüben. Der Ridgeback ist sehr stark und nachhaltig von Umwelteinflüssen und Erziehungsmaßnahmen beeindruckbar und nennt ein nahezu "elefantöses" Gedächtnis sein eigen. Er spricht daher stark auf Konsequenz, Lob und Schmeicheleien an. Mit einem ausgeprägten, starken Willen ausgestattet, kann er durch undosierte Härte, nicht verständliche Schärfe oder gar Schläge nie unterwürfig gemacht werden; im Gegenteil, er wird bockig und aggressiv. Die besten Ergebnisse bei Erziehung und Training erzielt man durch freundliche Motivation und Ruhe, eine scheltende, leicht erhobene Stimme genügt meistens, um die nötige Disziplin zu erreichen.
Als Begleiter und Freund hängt der Ridgeback in unwandelbarer Treue und Liebe an "seiner" Familie, welche Menschen, Haustiere und Hof umfasst. Oft schließt er sich einer Person besonders eng an, der er seine spezielle liebevolle Verbundenheit angedeihen lässt. Es heißt, dass man einen Ridgeback nicht besitzt, sondern von ihm besessen wird. Aus diesem Grund ist er ein hervorragender Wächter und Beschützer "seines Besitzers".
Rhodesian Ridgebacks bellen selten ohne Grund und nur gerade so viel, wie nötig ist, um vor Gefahr zu warnen. Diese Eigenschaft, gepaart mit seiner gelassenen Lebenseinstellung, ist trügerisch, denn der scheinbar unbewegliche, faule Hund, der stundenlang - am liebsten auf dem Sofa oder im Bett - schläft, verwandelt sich blitzartig ein einen unbestechlichen Beschützer. Erst wenn es unbedingt nötig ist, baut er sich hellwach mit aufgestellten Nackenhaaren auf und bellt oder droht knurrend. Oft weist ein Heben des Kopfes, begleitet von einem Knurren, Grollen oder einfachen Aufblähen der Wangen daraufhin, dass da etwas ist, von dem man zwar Notiz nimmt, das aber keine Gefahr darstellt.
Wenn der Rhodesian Ridgeback ernsthaft droht, steht er - jeder Muskel an seinem Körper straff gespannt - mit vorgestrecktem, gesenkten Kopf da und fixiert den Eindringling mit einem harten, beunruhigenden Blick, bereit loszustürmen. Nur das dazwischentreten seines Herren oder der Rückzug des ungebetenen Gastes kann die angsteinflößende Drohgebärde beenden. Wenige Fremde werden es wagen, sich einem so lauernden Hund zu nähern. Bekannte des Besitzers werden zwar begrüßt, aber eher zurückhaltend behandelt. Eine überschwängliche, ungestüme Begrüßung wird nur den "Lieblingsleuten" zuteil, wobei ein Ridgeback einen Freund nie vergisst, auch nicht nach jahrelanger Trennung.
Seine Haltung gegenüber Kindern ist sehr unterschiedlich. Sie reicht von Gleichgültigkeit, ja fast ausweichender Umgehung, bis zu aufdringlicher Zuneigung. Gefahr droht höchstens von seiner Größe und Kraft, die er im ausgelassenen Spiel mit dem Menschen (ob Erwachsenen oder Kind) nicht unter Kontrolle hat. Ein Ridgeback sollte nicht als Spielzeug betrachtet, sondern als vollwertige, selbständige Persönlichkeit mit eigenen Rechten respektiert werden.
Von Natur aus ein eher bequemer Kerl wird ein Ridgeback nie mehr Energie aufbringen als unbedingt nötig ist, um sein Ziel zu erreichen - er genießt es direkt, Zeit zu vertrödeln und zu faulenzen. Aus diesem Grund ist es wichtig, ihm auf ausgedehnten Wanderungen Bewegung zu verschaffen - von selbst tut er es nicht! Während dieser täglichen Spaziergänge sollte er sich - sofern er sich mit ihnen verträgt - mit anderen Hunden spielen können. Vielleicht lässt er sich - in echtem Ridgeback-Stil - auch einmal zu einer dominanten Gebärde hinreißen. Zum Kampf kommt es eher selten, denn normalerweise weicht er Unannehmlichkeiten und Schwierigkeiten lieber aus, manchmal in einem Ausmass, das man fast schon als Feigheit bezeichnen könnte. Anpöbelungen von anderen Hunden werden im allgemeinen nicht toleriert. Der Ridgeback setzt dabei gerade so viel Anstrengung ein wie nötig ist um seine Selbstachtung zu wahren.
Wenn er will, kann der Rhodesian Ridgeback seine hohe Intelligenz und Schlauheit hinter einer Maske scheinbarer Dummheit, Begriffsstutzigkeit, Sturheit und Ungeschicklichkeit verbergen - sehr zum Ärger oder zur Belustigung seines Besitzers. Daher endet das Training mit einem Ridgeback - sei es Unterordnung oder Ringtraining - oft in Frustration und man muss Zugeständnisse an seinen starken Willen, seine Durchsetzungskraft, seine Persönlichkeit und sein Talent, die Dinge auf seine Art zu erledigen, machen. Ein Beispiel: wiederholtes Wegwerfen eines Gegenstandes mit einer Aufforderung, ihn wieder zu bringen, führt den Hund zur Ansicht, dass etwas, was man dauernd wegwirft, wohl nicht mehr gebraucht wird. Fazit: nach dem 2. Mal lässt er ihn liegen und läuft desinteressiert davon! Wenn ein Ausbilder nicht viel Geduld, Motivation und Einfühlungsvermögen aufwendet und ihm den Sinn der verlangten "Arbeit" nicht klar machen kann, wird ein Ridgeback immer versuchen, den Weg des geringsten Widerstandes und des kleinsten Aufwandes einzuschlagen.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass sich der Ridgeback mit viel Humor und Persönlichkeit gelassen und willig in seine Umwelt einfügen lässt, er reagiert rasch und perfekt auf alles, was man von ihm wünscht - aber nur, wenn es ihm genehm ist und wenn er einen Sinn dahinter sieht. Trotz des gegenteiligen Anscheins ist er ein ständig aufmerksamer, intelligenter und treuer Hund. Er verbirgt seine (stürmische) Zuneigung nicht und ist stets für seinen Herrn und zu dessen Schutz bereit - wenn es sein muss, bis in den Tod!
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I. Grundlage
Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung sind die §§ 7, 8 und 10 der Vereinssatzung in der Fassung vom 1. Januar 2008 und der durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 17.03.2012 geänderten Fassung.
II. Solidaritätsprinzip
Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.
III. Beschlussfassung und Bekanntgabe
1. Die Mitgliederversammlung hat daher in ihrer Sitzung am 1. Januar 2008 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.
2. Die Beitragsordnung wird gem. § 7 Abs. 2 der Satzung im Vereinsorgan Fachforum www.r-bc.de des RBC e. V. bekannt gemacht und tritt dann in Kraft.
3. Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt, und sie ist damit auch für diese verbindlich.
IV. Regelungen
1. Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt, solange bis durch die Mitgliederversammlung veränderte Beitragshöhen beschlossen werden.
2. Die Höhe der einzelnen Beiträge ergibt sich aus der Anlage zu dieser Beitragsordnung.
3. Der Vorstand ist befugt, Mitgliedern, die wegen wirtschaftlicher Notlage nicht in der Lage sind, die vollen Beiträge zu entrichten, diese auf Antrag ganz oder teilweise zu erlassen oder zu stunden.
4. Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriftenänderungen umgehend schriftlich dem Vorstand mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen.
5. Bei Vereinseintritt beginnt die Beitragspflicht mit dem 1. des Monats, in dem das Mitglied aufgenommen wird.
6. Der Austritt aus dem Verein muss mit einer Frist von einem Monat schriftlich dem Schriftführer des Vereins erklärt werden. Der Austretende ist verpflichtet, den Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr voll zu entrichten.
7. Die Beiträge sind gebührenfrei auf das Vereinskonto zu überweisen. Die Bankverbindung lautet:
Inhaber: Rhodesian Ridgeback Care e.V.
Konto Nr. : 14 000 25308
Institut : Förde Sparkasse
BLZ : 210 501 70
Sofern das Mitglied den RBC e. V. ermächtigt hat den Mitgliedsbeitrag von seinem durch Kontonummer und Bankleitzahl bezeichneten Konto durch Lastschrift einzuziehen, wird der Folgebetrag im Januar des laufenden Jahres abgebucht.
8. Mitgliedsbeiträge werden mit Zugang der Annahmebestätigung des Aufnahmeantrages fällig. Die jährlichen Folgebeiträge müssen bis zum 31. Januar des laufenden Jahres auf dem Vereinskonto eingegangen sein.
9. Wer mit einem fälligen Jahresbeitrag vier Wochen in Verzug ist, ist vom Kassenwart unter Hinweis auf § 10 der Vereinssatzung mit angemessener Fristsetzung zu mahnen. Nach fruchtlosem Fristablauf kann der Vorstand die Streichung des Betroffenen aus der Mitgliederliste verfügen. Gleiches gilt, wenn ein entsprechend säumiges Mitglied unbekannt verzogen ist.
Anlage (Abschn. IV, Ziff. 2 der Beitragsordnung)
Die Beiträge werden für die einzelnen Mitgliedergruppen in folgender Höhe erhoben:
| Status der Mitgliedschaft | Höhe des Beitrages |
| Ordentliche Mitglieder | 55,00 € / Jahr |
| Fördermitglieder | 55,00 € / Jahr |
| Ehrenmitglieder | beitragsfrei* |
Der Beitrag für das 2. Mitglied einer Familie oder Lebenspartnerschaft wird um 50% des jeweiligen Beitrages für ein ordentliches Mitglied ermäßigt.
* vgl.§ 7 Abs. 2 Vereinssatzung
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